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Positionspapier: Mehr Qualität im Wettbewerb der Ideen

23. September 2011

Der BDA fordert eine gesetzliche Verpflichtung für den öffentlichen Auslober, grundsätzlich offene Architektenwettbewerbe durchzuführen.

Deutschland steht für innovative Ideen, Deutschland braucht neue Ideen. Unser kultureller Reichtum, unsere wirtschaftliche Entwicklung basieren auf Kreativität, Wissen und Erfindergeist. Genau diese Schlüsselfaktoren sind gefragt, um mit qualifizierten Ideen künftigen Herausforderungen zu begegnen.

Doch neue Ideen entstehen nicht im geschützten Raum, sondern im Wettbewerb: Der Leistungswettbewerb ist Motor und Anreiz, qualitativ Neues zu entwickeln und durchzusetzen – das gilt für die Wirtschaft ebenso wie für Architektur und Stadt-planung.

Um unsere Städte für die Anforderungen von morgen mit zukunftsfähigen Ideen in einer hohen Qualität weiterzubauen, fordert der Bund Deutscher Architekten BDA den fairen und offenen Architektenwettwerb.

Der offene Architektenwettbewerb, der ohne Zugangsbeschränkung das kreative Potenzial vieler Architekten für einen Wettbewerb der Ideen nutzt, ist kein Selbstzweck: Architekten stellen sich dem freien Wettbewerb um die beste Lösung für eine Bauaufgabe und gehen dabei mit einem hohen Engagement in Vorleistung, die nur im Falle einer Prämierung erstattet wird. Dennoch setzt sich der BDA für das Wettbewerbsprinzip ein, weil wir überzeugt sind, dass nur der fachliche Leis-tungsvergleich die für die Bauaufgabe am besten geeignete architektonische und städtebauliche Lösung hervorbringt.

Dass dieses Vergabeverfahren große Vorteile bietet, zeigt sich in der Akzeptanz des Wettbewerbsprinzips in der Europäischen Union. Wettbewerbe werden den Grundwerten der EU ganz besonders gerecht, weil sie transparent sind, weil sie einen freien Marktzugang ermöglichen, weil sie einen guten Verbraucherschutz gewährleisten und weil sie ein wichtiges Instrument der Nachwuchs- und Mittelstandsförderung sind.

Deshalb hat das EU-Parlament mit der Dienstleistungsrichtlinie den Gedanken des freien Wettbewerbs gestärkt. Zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungs-richtlinie ist die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) 2009 vom deutschen Gesetzgeber novelliert worden. Die VOF sieht danach expliziert die Möglichkeit eines unbeschränkten Architektenwettbewerbs ohne Teilnahmekriterien vor.

Doch aufgrund der häufig unbegründeten Befürchtung der öffentlichen Verwaltung vor einer größeren Anzahl von Wettbewerbsteilnehmern und den damit verbundenen Aufwand wird der freie Wettbewerb für Architekten durch einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb reglementiert. Die überwiegende Zahl der derzeit ausgelobten Verfahren sind sogenannte „beschränkte Wettbewerbe mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren“. Im Bewerbungsverfahren werden Referenzen wie Erfahrungen mit der gestellten Wettbewerbsaufgabe, Jahresumsatz und Mitarbeiteranzahl erfragt. Diese meist quantitativen und betriebswirtschaftlich orientierten Kriterien wirken restriktiv für die Teilnahme an Wettbewerben und widersprechen somit dem Wettbewerbsgedanken der Europäischen Union. Zudem lassen die Kriterien keine Aussagen über die fachliche Qualifizierung von Architekten und über die zu erwartende Qualität von Wettbewerbsbeiträgen zu.

Für den Wettbewerb der Ideen wird auf diese Weise das kreative Potenzial junger Architekturbüros ohne umfangreiche Referenzliste und von jenen Architekten ausgeschlossen, die nicht allein auf eine Bauaufgabe spezialisiert sind. Genau ihre Ideen und Erfahrungen brauchen wir, um unsere Städte für die Anforderungen von morgen weiterzubauen. Für junge Büros sind Wettbewerbe häufig die einzige Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen, Aufträge zu bekommen und ihr Büro zu etablieren.

Der BDA plädiert für eine faire und offene Wettbewerbskultur:
– Grundsätzlich ist jede öffentliche Bauaufgabe über einen offenen Wettbewerb zu vergeben. Im Allgemeinen reichen Kammerzulassung und eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Teilnahmevoraussetzung.
– Sollten weitere Voraussetzungen unabdingbar sein, sind qualitative den quantitativen Kriterien vorzuziehen. Dabei ist der Marktzugang für junge und kleine Büros sicher zu stellen.
– Um den Befürchtungen der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich einer größeren Anzahl von Teilnehmern bei offenen Wettbewerben gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit zu zweiphasigen Wettbewerbsverfahren.

In diesem Verständnis fordert der BDA eine gesetzliche Verpflichtung für den öffentlichen Auslober, grundsätzlich offene Architektenwettbewerbe durchzuführen. Nur so ist ein Höchstmaß an Effizienz, Qualität und Baukultur zu erreichen. Wird in Ausnahmen ein Bewerbungsverfahren notwendig, bedarf dies einer klaren Begründung und der Formulierung von Bewerbungskriterien, die ein faires Verfahren ermöglichen.

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